Familienzulagen
Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einigen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.
Seit dem 01.01.2009 ist das neue Gesetz über die Familienzulagen (FamZg) in Kraft und gibt einen nationalen Rahmen vor, nach dem die Kantone ihre Gesetzgebung auszurichten haben. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach den kantonalen Vorschriften, in denen die zulagenberechtigten Arbeitnehmenden arbeiten.
Organisation
Die Familienzulagen werden in der Regel vom Arbeitgeber mit dem Lohn ausbezahlt. Die Anmeldung der Zulagen sowie Anfragen dazu sind deshalb an den Arbeitgeber zu richten.
Die Familienausgleichskasse Coop prüft nach erfolgter Anmeldung den Anspruch auf Familienzulagen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten jeweils einen Zulagenentscheid zugestellt.