Über die Ausgleichskasse Coop
Die Ausgleichskasse Coop (AK31) ist das Kompetenzzentrum der Coop-Unternehmen im Bereich der 1. Säule. Kundenfreundliche, kompetente und effiziente Dienstleistungen sind unsere Stärke.
Die Ausgleichskasse Coop (AK31) ist das Kompetenzzentrum der Coop-Unternehmen im Bereich der 1. Säule. Kundenfreundliche, kompetente und effiziente Dienstleistungen sind unsere Stärke.
Die Ausgleichskasse Coop wurde 1948 durch den Verband schweizerischer Konsumvereine (VSK) gegründet. Mit der Restrukturierung der Coop-Gruppe wurde im Jahr 2002 die Vereinigung der Coop-Unternehmen (VCU) zu unserem Trägerverein. Nur Unternehmen, welche Mitglied des VCU sind, können von unseren Dienstleistungen profitieren.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Mutterschafts- und Erwerbsersatzordnung (EO) sind die wichtigsten Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz (1. Säule). Als öffentlich-rechtliche Organisation bietet die Ausgleichskasse Coop seit 01.01.1948 Gewähr für eine effiziente Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen. Wir ermöglichen den Mitarbeitenden der Coop-Unternehmen und deren Angehörigen einen unkomplizierten Zugang zu den vielfältigen Leistungen.
Zur Ausrichtung von Familienzulagen und zur Verteilung der dadurch entstehenden Kosten gründete 1953 der Verband schweiz. Konsumvereine (VSK) die Familienausgleichskasse Coop. Die Geschäftsführung wurde der Ausgleichskasse Coop übertragen.
Ausgleichskasse Coop
Dornacherstrasse 210
Postfach 2549
4002 Basel
Telefon 061 336 67 50
Telefax 061 336 67 55
E-Mail: coopahv@ahv.coop.ch
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr