Der Versicherte kann einen Auszug über sämtliche bei den Ausgleichskassen für ihn geführten, individuellen Konten verlangen. Versicherte im Ausland richten ihr Gesuch an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf. Der Kontoauszug wird unentgeltlich abgegeben.
Kontoauszüge werden nur auf schriftliches Verlangen (auch per Email) abgegeben und ausschliesslich dem Versicherten oder einem bevollmächtigten Vertreter zugestellt. Ist die Vollmacht unvollständig, wird der Auszug an die Adresse der versicherten Person gesandt.
Der Kontoauszug zeigt die von den Arbeitgebern deklarierten und bei den Ausgleichskassen verbuchten Einkommen. Im laufenden Jahr erzielte Einkommen sind noch nicht eingetragen. Fehlen Einkommen der vergangenen Jahre auf dem Auszug, bitten wir Sie, dies zu melden. Für die Abklärung benötigen wir aussagekräftige Unterlagen zum Arbeitsverhältnis (z.B. Arbeitszeugnis, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung etc.).
Unter «Bestellung Kontoauszug» finden Sie ausserdem ein informatives Video zum Kontoauszug